Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des LSA vom 17. Juni 2014 in der z.Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung 2019 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt (Beschluss-Nr. 66-06-2025).
Der Jahresabschluss 2019 und der Rechenschaftsbericht der Stadt Arnstein liegen nach § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA in der Zeit vom
22.04.2025 bis 05.05.2025
während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein in 06456 Arnstein (OT Quenstedt), Eislebener Chaussee 2, öffentlich aus.
Arnstein, 04.04.2025
| Beschluss-Nr. 66-06-2025 | vom 03.04.2025 |
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Arnstein beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 29.550.371,67 €.Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.806,54 € wird gemäß § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Arnstein erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2019 die Entlastung. |
| Abstimmungsergebnis des Stadtrates: | |
| Mitglieder des Stadtrates: | 19 |
| davon anwesend: | 16 |
| Abstimmungsberechtigt: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | - |
| Stimmenthaltungen: | - |