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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Arnstein

Aufstellung der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 Ressler – Errichtung eines Einfamilienhauses, Mühlenweg, Quenstedt

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 3. April 2025 die Aufstellung der Satzung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 Ressler – Errichtung eines Einfamilienhauses, Mühlenweg, Quenstedt gemäß § 8 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr.: 75-06-2025).

Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans befindet sich im Ortsteil Quenstedt und umfasst die Flurstücke 228 und 229 der Flur 10 in der Gemarkung Quenstedt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 761 m2.

Die Lage des Geltungsbereichs ist im Übersichtsplan farbig gekennzeichnet:

Der rechtskräftige Bebauungsplan kann auf dem Geoportal des Landkreises Mansfeld-Südharz unter nachfolgenden Link eingesehen werden:

https://geoportal.mansfeldsuedharz.de/umn/buerger_auswahl.php

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 Ressler – Errichtung eines Einfamilienhauses, Mühlenweg, Quenstedt soll aufgehoben werden, da seine Festsetzungen nicht mehr mit der Umgebungsbebauung und den örtlichen Verhältnissen übereinstimmen.

Die Aufhebung eines Bebauungsplans kann nicht durch einfachen Ratsbeschluss erfolgen, sondern muss als Planverfahren durchgeführt und als Satzung beschlossen werden. Die Vorschriften des Baugesetzbuches zur Aufstellung von Bebauungsplänen gelten nach § 1 Abs. 8 BauGB auch für ihre Änderung, Ergänzung oder Aufhebung.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Arnstein, den 04.04.2025

Klaus
Bürgermeisterin