Auf der Grundlage der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 6 und 99 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Arnstein in seiner Sitzung am 09.04.2026 folgende Entgeltordnung beschlossen:
(1) Die Zulassung zur Benutzung des Waldbades Alterode begründet einen privatrechtlichen Benutzungsvertrag zwischen dem Benutzer und der Stadt Arnstein als Betreiberin.
(2) Für die Benutzung des Waldbades erhebt die Stadt Arnstein nach Maßgabe dieser Entgeltordnung privatrechtliche Benutzungsentgelte.
(3) Die festgesetzten Entgelte verstehen sich als Bruttoentgelte einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) Entgeltschuldner ist der jeweilige Benutzer des Waldbades.
(2) Das Benutzungsentgelt entsteht mit dem Betreten des Waldbades und ist vor Beginn der Nutzung an der Kasse zu entrichten, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(1) Tageskarten
| Nutzergruppe | Entgelt |
| Erwachsene (ab 18 Jahre) | 4,00 € |
| Kinder und Jugendliche (3–17 Jahre) | 3,00 € |
| Menschen mit Behinderung | 3,00 € |
| Kindergruppen ab 10 Personen (mit Aufsicht) | 2,00 € |
Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr dürfen das Waldbad nur in Begleitung einer geeigneten erwachsenen Aufsichtsperson nutzen.
(2) Ermäßigter Eintritt ab 18:00 Uhr
| Nutzergruppe | Entgelt |
| Erwachsene | 2,00 € |
| Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) | 1,50 € |
| Menschen mit Behinderung | 1,50 € |
(3) Saisonkarten (personenbezogen)
| Nutzergruppe | Entgelt |
| Erwachsene | 80,00 € |
| Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) | 40,00 € |
| Menschen mit Behinderung | 40,00 € |
(4) Mehrfachkarten (Zehnerkarten)
(10 Eintritte, der 11. Eintritt ist frei)
| Nutzergruppe | Entgelt |
| Erwachsene | 40,00 € |
| Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) | 30,00 € |
(5) Familienkarte (Tageskarte)
Nutzergruppe → Entgelt
Tageskarte für 4 PersonenGültig für:
| • | 2 Erwachsene und bis zu 2 Kinder oder | |
| • | 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder | 12,00 € |
(1) Von der Entrichtung eines Benutzungsentgelts sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Arnstein befreit.
(2) Die Entgeltfreiheit erfolgt im öffentlichen Interesse zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements im Brandschutz sowie in der Nachwuchs- und Ehrenarbeit.
(3) Die Anspruchsberechtigung ist beim Betreten des Waldbades in geeigneter Form, insbesondere durch Vorlage eines gültigen Feuerwehr- oder Mitgliedsausweises oder eines vergleichbaren Nachweises, nachzuweisen.
(4) Unabhängig von den Regelungen der Absätze 1 bis 3 kann die Bürgermeisterin der Stadt Arnstein bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses oder aus sozialen Gründen auf schriftlichen Antrag im Einzelfall eine Ermäßigung oder einen Erlass des Benutzungsentgelts gewähren.
(5) Ein Anspruch auf Gewährung einer Ermäßigung oder eines Erlasses nach Absatz 4 besteht nicht.
| Leistung | Entgelt |
| Ausleihe eines Liegestuhls | 1,00 € |
| Pfand für Schließfachschlüssel | 2,50 € |
Für abgelegte Kleidung sowie Geld- und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
(1) Ergänzend gelten die Badeordnung für das Waldbad Alterode sowie die im Waldbad ausgehängten Hinweise.
(2) Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Benutzungsentgelte besteht insbesondere bei witterungsbedingten Einschränkungen oder vorübergehenden Betriebsschließungen nicht.
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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Arnstein, den 10.04.2026