Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Syldaer Wege“ im OT Alterode gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen (Beschluss Nr. 210-25-2023).
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 124/7 der Flur 3 in der Gemarkung Alterode mit einer Gesamtfläche von ca. 1.100 m2.
Kennzeichnung des Plangebietes:
Gemäß § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung). Planungsziel ist die Entwicklung der Grünfläche zu einer Wohnbaufläche.
Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Arnstein, den 31.05.2023