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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt

Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt

Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den 2. Entwurf der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt in der Fassung März 2024 beschlossen und die Begründung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 4 Abs. 2 BauGB zu wiederholen (Beschluss-Nr.: 277-32-2024).

Gemäß § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind (Einbeziehungssatzung). Planungsziel ist die Entwicklung der ehemals kleingärtnerisch genutzten Fläche zu einer Wohnbaufläche.

Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Weiterhin wird von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen und § 4c BauGB nicht angewendet.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 290 (ehemals 50/5) der Flur 8 in der Gemarkung Quenstedt mit einer Teilfläche von 994 m2.

Kennzeichnung des Plangebietes:

Aufgrund der Vorlage wesentlicher Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde eine Änderung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ erforderlich. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichung des 2. Entwurfs der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt in der Fassung März 2024 und die Begründung zum Entwurf der Einbeziehungssatzung erfolgt auf der Homepage der Stadt Arnstein (www.arnstein-harz.de à Veröffentlichungen à Bauleitplanung) sowie auf der Seite des Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Themenkarte „Planen und Bauen“ (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de à Geodaten und Karten à Sachsen-Anhalt Viewer) in der Zeit

vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum 2. Entwurf der Einbeziehungssatzung „Welbslebener Straße“ im OT Quenstedt elektronisch (E-Mail: post@arnstein-harz.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Arnstein, den 29.05.2024

Klaus
Bürgermeisterin