Titel Logo
Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen und Informationen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

_Aktuelle Informationen rund um die Grundstückspreise in der Stadt Arnstein

Das Bauamt der Stadt Arnstein informiert

Auf Grund vermehrter Anfragen zu den derzeitigen Bodenrichtwerten in der Stadt Arnstein wird folgendes mitgeteilt:

Zunächst, was ist ein Bodenrichtwert:

Das Gesetz sieht vor, dass die Bodenrichtwerte in Deutschland alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt werden. Die Bodenrichtwerte werden in Deutschland seit 1960 in einem standardisierten Verfahren festgestellt. Stichtag dafür ist in der Regel der 31. Dezember oder 1. Januar. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert für einen Quadratmeter Boden in einem festgelegten Gebiet, der sogenannten Bodenrichtwertzone. Für die individuelle Wertermittlung des Grundstückes, dem Bodenwert, spielt er deshalb eine tragende Rolle. Hierzu wird der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche in Quadratmeter multipliziert. Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Allerdings gibt es häufig eine Differenz zwischen Bodenrichtwert und tatsächlichem Verkehrswert des Grundstücks. Die rechtliche Grundlage für den Bodenrichtwert ist § 196 BauGB.

Was ist der Unterschied zwischen Bodenrichtwert und Verkehrswert?

Zum Gebäudesachwert wird der Bodenrichtwert addiert. Dieser Bodenrichtwert wird pro Quadratmeter bebautem Grundstück ermittelt und richtet sich nach den durchschnittlichen Verkaufspreisen umliegender, gleichwertiger Grundstücke. Die Summe aus Gebäudesachwert und Bodenrichtwert ergibt den Verkehrswert.

Wo erfahre ich den Bodenrichtwert?

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale), Tel.: 0345 6912481) in den sogenannten Bodenrichtwertkarten beziehungsweise Bodenrichtwerttabellen festgehalten. Jedermann ist dazu berechtigt, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen - unabhängig davon, ob er oder sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone lebt oder nicht. In der Regel ist die mündliche Auskunft beim Gutachterausschuss kostenlos. Eine schriftliche Auskunft kann dagegen unter Umständen kostenpflichtig sein. Den direkten Zugang zu den Bodenrichtwerten erhält man über das Internet. Die Bodenrichtwertkarten sind auf der Homepage des zuständigen Gutachterausschusses verfügbar.

Ist der Bodenrichtwert bindend?

Nein. Es handelt sich lediglich um einen Richtwert, der nicht bindend ist. Das heißt: Der Eigentümer eines Grundstücks ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, den Kaufpreis auf den Bodenrichtwert anzupassen.

Wer ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie?

Grundsätzlich können Makler und Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln.

Ein von Behörden und Gerichten anerkanntes Verkehrswertgutachten dürfen hingegen nur öffentlich bestellte Sachverständige erstellen. Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich.

Zum Stichtag (01.01.2024) wurden die Bodenrichtwerte durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Halle (Saale) wie folgt ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwert / Bauland

Bodenrichtwert / Landwirtschaftsfläche, Grünland, Forstwirtschaft