Das Ablegen von Grabschmuck, wie z.B. Kerzen sowie Gestecken, Blumen, Pflanzschalen u.ä. ist auf den halbanonymen und anonymen Urnengemeinschaftsanlagen der Friedhöfe der Stadt Arnstein nicht gestattet. Lediglich im Rahmen der Bestattung dürfen Blumen und Gestecke auf der dafür vorgesehenen Fläche abgelegt werden.
Die Stadt Arnstein wird die Flächen in der Woche ab dem 01.07.2024 beräumen.