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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Arnstein für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), hat der Stadtrat der Stadt Arnstein die folgende, in der Sitzung am 03.04.2025 beschlossene, Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnisplan und Finanzplan

Durch den Nachtragshaushaltsplan werden Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplans/ Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzplans geändert. In den Endsummen bleiben die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen gegenüber der bisherigen Festsetzung im Ergebnisplan/ Finanzplan unverändert.

§ 2

Kreditermächtigung

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.545.000 Euro um 2.760.000 Euro erhöht und damit auf 4.305.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) sind in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Arnstein vom 05.12.2024 festgesetzt.

§ 6

Budgets

Die Budgets werden nicht geändert.

Alle Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig.

§ 7

Sonstige Bestimmungen

Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden für übertragbar erklärt.

Der fortgeschriebene Planansatz des Haushaltsjahres 2025 umfasst den Ansatz im Haushaltsplan, die übertragenen Ermächtigungen aus dem Vorjahr inklusive Kassenreste (Erklärung: Leistungen die im Haushaltsjahr 2024 in Anspruch genommen wurden, aber erst im Haushaltsjahr 2025 zur Zahlung fällig werden) sowie über- und außerplanmäßige Ansatzveränderungen.

Stadt Arnstein, den 04.04.2025

(Unterschrift Bürgermeisterin)
(Dienstsiegel)

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 107 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Mansfeld-Südharz am 05.05.2025 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.002.030 erteilt worden.

Stadt Arnstein, den 06.05.2025

Unterschrift Bürgermeisterin)
(Dienstsiegel)