Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 dem 1. Entwurf des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Arnstein (IGEK 2025) zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Ein IGEK ist einerseits ein Leitbild für die weitere kommunale Entwicklung, andererseits ist es die Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln. Ziel des IGEK ist es, im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes Anpassungserfordernisse und -strategien in allen Bereichen der kommunalen Entwicklung aufzuzeigen. Inhaltlich umfasst das IGEK daher verschiedene Themen. Es werden alle Bereiche des gemeindlichen Lebens analysiert, Stärken und Schwächen aufgezeigt, Lösungsansätze formuliert sowie Prioritäten bei der weiteren Entwicklung gesetzt.
Die Veröffentlichung des 1. Entwurfs des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Arnstein (IGEK 2025) erfolgt auf der Homepage der Stadt Arnstein (www.arnstein-harz.de à Veröffentlichungen à Konzept IGEK) in der Zeit
vom 30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird der 1. Entwurf des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Arnstein (IGEK 2025) im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum 1. Entwurf des Integrierten Gemeindlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadt Arnstein (IGEK 2025) abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: post@arnstein-harz.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des IGEK unberücksichtigt bleiben können.
Arnstein, 06.06.2025