Gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des LSA vom 17. Juni 2014 in der z.Zt. gültigen Fassung wird bekannt gemacht:
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 07.08.2025 den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung 2023 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt (Beschluss-Nr. 96-09-2025).
Der Jahresabschluss 2023 und der Rechenschaftsbericht der Stadt Arnstein liegen nach § 120 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA in der Zeit vom
25.08.2025 bis 04.09.2025
während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein in 06456 Arnstein (OT Quenstedt), Eislebener Chaussee 2, öffentlich aus.
Arnstein, 08.08.2025
Beschluss-Nr. 96-09-2025 — vom 07.08.2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Arnstein beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 28.131.575,10 €. Der Jahresüberschuss in Höhe von 275.382,13 € wird gemäß § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Arnstein erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung. |
| Abstimmungsergebnis des Stadtrates: | ||
| Mitglieder des Stadtrates: | 19 | |
| davon anwesend: | 17 | |
| Abstimmungsberechtigt: | 17 | |
| Ja-Stimmen: | 17 | |
| Nein-Stimmen: | - | |
| Stimmenthaltungen: | - | |