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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

Ankündigung einer Einziehung gemäß § 8 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die in der Stadt Arnstein, Landkreis Mansfeld-Südharz, nördlich des Ortsteils Welbsleben gelegene Teilstrecke der Landesstraße L 228

vom Abzweig der Neubaustrecke der Landesstraße L 228 von ihrem bisherigen Verlauf, bei Netzknoten 4234 009, Station 1.617, bis Gemarkungsgrenze Stadt Arnstein/Stadt Aschersleben, bei Netzknoten 4234 009, Station 1.745, mit einer Länge von 128 Metern, einzuziehen.

Begründung

Im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 180, Ortsumfahrung Aschersleben/Süd - Quenstedt wurde die Landesstraße L 228 verlegt und höhengleich an die Bundesstraße B 180 angebunden (s. Karte). Die o. g. Teilstrecke der Landesstraße L 228 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren, folglich ist sie gemäß § 8 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) einzuziehen.

Diese Absicht wird hiermit gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 StrG LSA drei Monate vorher in den Gemeinden, die die Straße berührt, öffentlich bekanntgemacht.

Einwendungen gegen diese geplante Einziehung können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, An der Fliederwegkaserne 21, 06130 Halle (Saale), eingelegt werden.