Werte Bürgerinnen und Bürger, der Hinweis des Friedhofsamtes in der Ausgabe Nr. 3/2024 des Amtsblattes der Stadt Arnstein war fehlerhaft. Ich bitte dies zu entschuldigen. Richtig lautet der Hinweis wie folgt:
Auf den dafür vorgegebenen Flächen der anonymen und halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen dürfen lediglich Blumen und Gebinde abgelegt werden. Das Ablegen von anderem Grabschmuck, wie z.B. Kerzen, Engeln sowie Pflanzschalen ist nicht gestattet. Die Stadt Arnstein wird die Flächen regelmäßig beräumen.