Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den Planentwurf der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Gemarkung Quenstedt in der Fassung April 2024 beschlossen und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt (Beschluss Nr. 279-32-2024).
Bei der Bekanntmachung der Unterlagen ist jedoch ein Formfehler unterlaufen, sodass die Bekanntmachung und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wiederholt wird. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Änderungen an der Schallimmissionsprognose und die Konkretisierung einer Kompensationsmaßnahme führen zu einer partiellen erneuten Beteiligung der unteren Immissionsschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz. Zudem wird der benachbarte Salzlandkreis um Stellungnahme gebeten.
Durch die Änderung der Schallimmissionsprognose kam es zu notwendigen Folgeanpassungen in den Unterlagen, die mit aktuellem Stand aus September 2024 veröffentlicht werden und in diesem Punkt von den zur Auslegung beschlossenen Unterlagen abweichen. Nach § 4a Nr. 3 BauGB ist die Beteiligung zu wiederholen, wenn Änderungen zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen. Dies ist hier nicht der Fall, da bereits in den ursprünglich veröffentlichten Unterlagen in der Schallimmissionsprognose die Einhaltung der nächtlichen Richtwerte dargelegt wurde. Auch weiterhin ist sichergestellt, dass an allen maßgeblichen Immissionsorten die Richtwerte eingehalten werden können, es kommt nicht zu einer stärkeren Berührung von Belangen. Veränderte Immissionspegel an einzelnen Immissionsorten sind lediglich auf die Veränderungen in der Vorbelastung zurückzuführen und nicht durch das Bebauungsplanverfahren verursacht.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ entspricht dem Geltungsbereich der derzeit rechtskräftigen Satzung. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt:
Karte nicht maßstäblich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
Derzeit werden innerhalb des Geltungsbereiches 12 Windkraftanlagen betrieben. Ziel der Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ ist ein Repowering. Im Zuge des geplanten Repowering sollen 8 bestehende Windkraftanlagen durch 6 größere und leistungsstärkere Windkraftanlagen ersetzt werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans mit dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den weiteren nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt auf der Homepage der Stadt Arnstein (www.arnstein-harz.de à Veröffentlichungen à Bauleitplanung) sowie auf der Seite des Sachsen-Anhalt-Viewer unter der Themenkarte „Planen und Bauen“ (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de à Geodaten und Karten à Sachsen-Anhalt Viewer) in der Zeit
vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Umweltbericht und den weiteren umweltbezogenen Unterlagen verfügbar:
Es werden folgende wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen veröffentlicht:
Stellungnahme des Landkreis Mansfeld – Südharz vom 13.10.2023 zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 01 „Windpark Quenstedt“ Stadt Arnstein, Fassung Vorentwurf, Stand Mai 2023
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Planentwurf der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Windpark Quenstedt“ abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail: post@arnstein-harz.de), können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden (Anschrift: Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Arnstein, 08.10.2024