Die Kommunale Wärmeplanung dient der Stadt Arnstein als Fahrplan und Entscheidungsgrundlage, um die Wärmewende langfristig, koordiniert und kosteneffizient und damit die zukünftige Wärmeversorgung nachhaltig zu gestalten. Die kommunale Wärmeplanung ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Wärmewende in der Stadt Arnstein. Sie bietet der Stadt die Chance, für eine zukunftssichere und bezahlbare Wärmeversorgung vorzusorgen.
Im Februar dieses Jahres hat die Stadt Arnstein das Fachunternehmen Firma IEK Energiegesellschaft für Energie- und Kraftwerkstechnik mbH aus Cottbus mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans beauftragt. Die Erstellung des Wärmeplans erfolgt nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert.
Insgesamt werden in der Wärmeplanung vier Phasen durchlaufen. Durchgeführt wurden bereits die Bestandsaufnahme und die Potenzialanalyse. Fortlaufend erfolgt das Projektmanagement und die Akteursbeteiligung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit findet am
Donnerstag, den 06. November 2025
um 18.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Sylda, Zum Anger, 06456 Arnstein
eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Arnstein statt.
Aufgaben und Ziele der kommunalen Wärmeplanung werden im Rahmen einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Zu diesem Termin werden Fachakteure eingeladen. Die Bürgerinnen und Bürger aus Arnstein sind herzlich eingeladen, diese Beteiligungsmöglichkeit zu nutzen und die Zukunft ihrer Ortsteile mitzugestalten.
Der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird nach Fertigstellung veröffentlicht und für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerbeteiligung zur Einsichtnahme 4 Wochen öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit können Stellungsnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden, welche in den finalen Bericht einfließen. Dieser beinhaltet konkrete Maßnahmen für die Stadt zur Umsetzung der Wärmewende. Die Fertigstellung und der Beschluss des Wärmeplans werden für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der genaue Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird auf der Internetseite der Stadt Arnstein www.arnstein-harz.de und im Amtsblatt bekanntgegeben.