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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2024

Für alle Steuerzahler der Stadt Arnstein mit den Ortsteilen Alterode, Arnstedt, Bräunrode, Friedrichrode, Greifenhagen, Harkerode, Quenstedt, Pfersdorf, Roda, Sandersleben (Anhalt), Sylda, Stangerode, Ulzigerode, Welbsleben, Wiederstedt und Willerode wird hiermit die Grundsteuer für das Jahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und die Hundesteuer für das Jahr 2024 gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist der Betrag, der dem Steuerpflichtigen im letzten schriftlichen Bescheid bekannt gegeben wurde. Die Steuern sind zu den angegebenen Fälligkeiten auf das Konto der Stadt Arnstein bei der Deutschen Kreditbank, IBAN: DE38 1203 0000 0018 8832 15, BIC: BYLADEM1001 zu entrichten. Bei Steuerzahlern, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Betrag zu den bekannten Fälligkeiten eingezogen.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein, erhoben werden. Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehoben. Auskünften erteilt der Fachbereich Finanzen der Stadt Arnstein, Bereich Steuern, Zimmer 16 zu den bekannten Sprechzeiten.