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Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“ im OT Arnstedt beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 21/36 der Flur 2 in der Gemarkung Arnstedt mit einer Fläche von 40.675 m2 (Beschluss-Nr.: 112-16-2021).
Darstellung Geltungsbereich (farbig markiert)
Die Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand von Arnstedt und wird vorrangig als Grünfläche genutzt. Derzeit befinden sich Kleingärten, Weideflächen, Lagerflächen sowie ein Sportplatz auf der Fläche. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“ soll ein Dörfliches Wohngebiet entwickelt werden.
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 23. November 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“ im OT Arnstedt in der Fassung September 2023 beschlossen und den Vorentwurf der Begründung gebilligt. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen (Beschluss Nr. 238-29-2023).
Vorentwurf des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“:
Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“ im OT Arnstedt bestehend aus der Planzeichnung, und der Begründung, Fassung September 2023 liegt in der Zeit
vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Arnstein möglich www.arnstein-harz.de à Veröffentlichungen à Bauleitplanung sowie auf der Seite des Sachsen-Anhalt-Viewer www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de à Geodaten und Karten à Sachsen-Anhalt Viewer (Kartenauswahl- kommunale Bauleitplanung) möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Baugebiet Kirschbreite“ im OT Arnstedt schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein (E-Mail: post@arnstein-harz.de) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Arnstein, den 24.11.2023