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Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Arnstein hat in seiner Sitzung am 23. November 2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ im OT Stadt Sandersleben (Anhalt) einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung Oktober 2023 beschlossen und den Vorentwurf der Begründung mit Umweltprüfung gebilligt. Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind nach den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen (Beschluss Nr. 239-29-2023).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ umfasst die Flurstücke 40 und 41 der Flur 3 in der Gemarkung Sandersleben mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha.
Darstellung Geltungsbereich (blau markiert):
Bei der Vorhabenfläche handelt es sich um eine ehemalige Kleingartenanlage mit teils noch vorhandenen ruinösen Gartenlauben. Das Grundstück ist stark verwildert und seit Jahren ohne Nutzung und Pflege.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie" gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Solarpark Heimweg“:
Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ im OT Sandersleben bestehend aus der Planzeichnung, den Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltprüfung, Fassung Oktober 2023 liegt in der Zeit
vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
im Verwaltungsamt der Stadt Arnstein, Bauamt Zimmer 19, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein OT Quenstedt während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr. |
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage der Stadt Arnstein möglich www.arnstein-harz.de -> Veröffentlichungen -> Bauleitplanung sowie auf der Seite des Sachsen-Anhalt-Viewer www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de -> Geodaten und Karten -> Sachsen-Anhalt Viewer (Kartenauswahl - kommunale Bauleitplanung) möglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 „Solarpark Heimweg“ im OT Sandersleben schriftlich (auch per E-Mail) oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein (E-Mail: post@arnstein-harz.de) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Arnstein, den 24.11.2023