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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung Kostenbeitragssatzung vom 10.01.20 der Kita Arnstedt

1. Änderung der Satzung der Stadt Arnstein zur Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung)

Auf der Grundlage der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der jeweils geltenden Fassung, des § 90 des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), in der jeweils geltenden Fassung sowie des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S. 48-54), in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Arnstein in seiner Sitzung am 23.11.2023 folgende 1. Änderung der Kostenbeitragssatzung beschlossen:

§ 1

Höhe der Kostenbeiträge

Die Anlage zur Kostenbeitragssatzung wird dahingehend geändert, dass der monatliche Kostenbeitrag in den Betreuungsarten Krippe und Kindergarten für Kinder, welche nachstehende Einrichtung besuchen, wie folgt festgelegt wird:

§ 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderung der Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Arnstein, 24.11.2023

Sehnert
Bürgermeister