Das Ordnungsamt der Stadt Arnstein informiert:
„Es ist doch irgendein Hund angemeldet.“ - FALSCH - jeder Hund ist individuell an- und abzumelden
Bei einigen Hundehalterinnen und Hundehaltern besteht die irrige Annahme, dass es ausreichend sei, dass „irgendein“ Hund bei der Stadt angemeldet ist. Dies ist falsch. Auch erfolgt keine automatische An- oder Abmeldung Ihres Hundes zwischen den Kommunen, wenn Sie umziehen.
Da bereits seit 2009 jeder Hund mit Transpondernummer und dem Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung im Hunderegister registriert werden muss, ist jede Hundehalterin und jeder Hundehalter verpflichtet, sowohl jede Neuanschaffung eines Hundes als auch jeden Tod bzw. jede Abgabe eines Hundes unverzüglich bei der Kommune anzuzeigen.
Dies bedeutet, auch wenn Ihr Hund verstirbt und Sie sich kurze Zeit später einen neuen Hund anschaffen, ist dies der Stadt Arnstein anzuzeigen.
Des Weiteren ist die Kommune von der Halterin oder dem Halter über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers zu unterrichten.
Die Zuwiderhandlung stellt gemäß § 16 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA) eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.
Hundekot
Aufgrund verstärkter Beschwerden weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hundehalter oder die mit der Führung eines Hundes Beauftragten verpflichtet sind, den Hundekot auf öffentlichen Straßen, Geh-, Radwegen und Grünflächen zu beseitigen.
Verstöße hiergegen stellen gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 17 Abs. 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Die Zahlung der Hundesteuer ist kein Freibrief für Hundehalterinnen und Hundehalter durch ihre Hunde die öffentlichen Verkehrsanlagen verunreinigen zu lassen.
Verunreinigungen von Straßen und Gehwegen sowie Grün- und Parkanlagen sind nicht nur unansehnlich, sondern auch unzumutbar für die mit der Pflege dieser Anlagen Betrauten.