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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 6/2024
Mitteilungen und Informationen aus dem Verwaltungsamt
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Hinweise Grundsteuer ab 2025

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

Was heißt das für Ihre eigene Grundsteuer?

Die Finanzämter ermitteln derzeit den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie. Dieser Wert wird mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis erhalten Sie mit dem sogenannten Grundsteuer-Messbescheid von Ihrem Finanzamt.

Am 1. Januar 2025 soll die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten. Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert. Ob Ihre Immobilie zu den besonders „wertvollen“, zu den weniger „wertvollen“ oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, dass der Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt abbildet. Die Stadt Arnstein hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Denn mit dem Hebesatz werden alle neuen Immobilienwerte nur noch gleichmäßig hochgerechnet.

Wichtige Hinweise aus dem Steueramt

Alle bisherigen Steuerbescheide werden aufgrund der Grundsteuerreform 2025 zum 31.12.2024 aufgehoben!

Bitte stellen Sie bestehende Daueraufträge ein und legen diese mit den ab 2025 zu zahlenden Steuerbeträgen neu an bzw. passen die Zahlbeträge entsprechend an, nachdem Ihnen der neue Steuerbescheid zugegangen ist

Eine Zahlung aufgrund der Neufestsetzung müssen Sie erst leisten, wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid von der Gemeinde erhalten haben. Das ist im Jahr 2025 der Fall. Es kann durchaus passieren, dass Ihnen der Steuerbescheid verspätet zugeht – entsprechend wird auch die erste Rate der Grundsteuern später fällig. Die Zahlungstermine finden Sie auf Ihrem neuen Steuerbescheid!

Aufgrund erforderlicher Umstellungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 ist nicht sichergestellt, dass alle bisher vorliegenden SEPA-Lastschriftmandate übernommen worden sind.

Sollte Ihrem Steuerbescheid daher ein SEPA-Mandat beigefügt sein und wünschen Sie eine (weitere) Abbuchung der Steuern von Ihrem Konto, senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Wir bitten um Verständnis und bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe!

Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde? Bitte prüfen Sie bevor Sie Widerspruch einlegen, ob z. B. der Grundsteuermessbetrag in Ihrem Grundsteuerbescheid mit der Festsetzung des Finanzamtes übereinstimmt. Ist dies der Fall, kann dieser Einwand nicht im Widerspruchsverfahren berücksichtigt werden! Ein Widerspruch wäre dann ggf. kostenpflichtig abzuweisen.

Haben Sie weitere Fragen? – Gern können Sie sich telefonisch oder während der Sprechzeiten an uns wenden oder reichen Ihr Anliegen schriftlich ein. Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin möglich.

Kontakt:

Frau Woydich

E-Mail:

steuern@arnstein-harz.de

Telefonnummer:

03473 9622-137