Titel Logo
Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2026

Für alle Steuerzahler der Stadt Arnstein mit den Ortsteilen Alterode, Arnstedt, Bräunrode, Friedrichrode, Greifenhagen, Harkerode, Quenstedt, Pfersdorf, Roda, Sandersleben (Anhalt), Sylda, Stangerode, Ulzigerode, Welbsleben, Wiederstedt und Willerode wird hiermit die Hundesteuer für das Jahr 2026 gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist der Betrag, der dem Steuerpflichtigen im letzten schriftlichen Bescheid bekannt gegeben wurde. Die Steuern sind zu den angegebenen Fälligkeiten auf das Konto der Stadt Arnstein bei der

Sparkasse Mansfeld Südharz

IBAN: DE75 8005 5008 3384 0017

BIC: NOLADE21EIL

unter Angabe des im Steuerbescheid genannten Verwendungszwecks zu entrichten.

Bei Steuerzahlern, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Betrag zu den bekannten Fälligkeiten eingezogen.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrens-gesetzes oder zur Niederschrift bei der Stadt Arnstein, Eislebener Chaussee 2, 06456 Arnstein erhoben werden. Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Zahlung der Steuer nicht aufgehoben. Auskünften erteilt der Fachbereich Finanzen der Stadt Arnstein, Bereich Steuern, Zimmer 16 zu den bekannten Sprechzeiten.