Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Sie sind deutscher Staatsangehörigkeit, wohnen in der Gemeinde Rackwitz und werden am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein? Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 31. März 2023.
Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.
Wahlverfahren und Kontaktadressen für die Bewerbung
Die Auswahl der Schöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die im Jahr 2023 von den Gemeindevertretungen beschlossen werden.
Interessenten können ihre Bewerbung an folgende Adressen richten:
Schöffin/Schöffe Erwachsenstrafrecht
Gemeinde Rackwitz
Hauptamt
Hauptstraße 11
04519 Rackwitz
E-Mail: info@gemeinde-rackwitz.de
Schöffin/Schöffe Jugendstrafrecht
Landkreis Nordsachsen
Jugendamt
04855 Torgau
E-Mail: Jugendamt@lra-nordsachsen.de
Bewerbungsunterlagen und Informationsmaterial
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-rackwitz.de, sie stehen als Download bereit.