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Gemeindespiegel
Ausgabe 1/2023
Allgemeine Informationen
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Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Rackwitz sucht für die Amtsperiode 2024 - 2028 drei Personen als Schöffinnen/Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für das Jugendstrafgericht. Sie sind deutscher Staatsangehörigkeit, wohnen in der Gemeinde Rackwitz und werden am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein? Dann bewerben Sie sich jetzt bis zum 31. März 2023.

Die Bewerbung ist bis 31.03.2023 möglich.

Wahlverfahren und Kontaktadressen für die Bewerbung

Die Auswahl der Schöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die im Jahr 2023 von den Gemeindevertretungen beschlossen werden.

Interessenten können ihre Bewerbung an folgende Adressen richten:

Schöffin/Schöffe Erwachsenstrafrecht

Gemeinde Rackwitz

Hauptamt

Hauptstraße 11

04519 Rackwitz

E-Mail: info@gemeinde-rackwitz.de

Schöffin/Schöffe Jugendstrafrecht

Landkreis Nordsachsen

Jugendamt

04855 Torgau

E-Mail: Jugendamt@lra-nordsachsen.de

Bewerbungsunterlagen und Informationsmaterial

Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-rackwitz.de, sie stehen als Download bereit.