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Gemeindespiegel
Ausgabe 1/2024
Allgemeine Informationen
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Umsetzung der neuen Grundsteuerreform

Der Gemeinderat fasste in seiner Januar-Sitzung einstimmig den Beschluss zur aufkommensneutralen und transparenten Umsetzung der Grundsteuerreform in der Gemeinde Rackwitz.

Die Ungewissheit über die künftige Grundsteuer sorgt bei den betroffenen Steuerzahlern naturgemäß für Verunsicherung. Auf diese Sorgen soll mittels des Grundsatzbeschlusses reagiert werden. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Rackwitz ändern. Zwischenzeitlich sind einigen Grundstückseigentümern die neuen Messbescheide vom Finanzamt Eilenburg zugegangen. Diese sind unter Umständen deutlich höher als die bisherigen Messbeträge.

Deshalb wird die Gemeinde Rackwitz ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 01. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform, d.h. das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden.

Der Begriff „Aufkommensneutralität“ wird oft missverstanden. Es bedeutet ausschließlich, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform im Jahr 2025 ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 so viel an Grundsteuer einnimmt wie im Jahr 2024.

Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden.

Weitere Informationen können gern auf unserer Homepage entnommen werden:

https://www.gemeinde-rackwitz.de/grundsteuerreform