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Gemeindespiegel
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilung der Finanzverwaltung zur Grundsteuer 2025

Die Gemeinde Rackwitz weist darauf hin, dass sie nicht für Einsprüche gegen den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes zuständig ist.

Zuständigkeit des Finanzamtes

Der Grundsteuermessbetrag wurde vom zuständigen Finanzamt aufgrund Ihrer Erklärung festgelegt. Einsprüche gegen diesen Grundlagenbescheid sind daher ausschließlich an das Finanzamt zu richten.

Folgebescheid der Gemeinde

Die Gemeinde Rackwitz erstellt auf Basis des vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbetrages den Grundsteuerbescheid (Folgebescheid). Dieser Bescheid legt die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer fest.

Wichtiger Hinweis

Bitte richten Sie alle Fragen und Einsprüche bezüglich des Grundsteuermessbetrages direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

Kontakt

Finanzamt Eilenburg

Walter-Rathenau-Str. 8

04838 Eilenburg

E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

Dem Widerspruch gegen den Messbetrag, kann von der Gemeinde nicht abgeholfen werden.

Über den Bearbeitungsstand der Einsprüche beim Finanzamt haben wir keine Informationen.

Sobald eine Änderung oder Aufhebung des Messbetrages erfolgt, erhalten Sie von der Gemeinde Rackwitz umgehend einen geänderten Grundsteuermessbescheid.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und die festgesetzte Grundsteuer fristgemäß zu zahlen ist.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Allgemeiner Hinweis:

Sollten Sie noch keine Erklärung zur Grundsteuer beim zuständigen Finanzamt abgeben haben, sollte dies so schnell wie möglich nachgeholt werden. Das Finanzamt ist berechtigt, bei Nichtabgabe den Grundstückswert zu schätzen.