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Gemeindespiegel
Ausgabe 1/2025
Allgemeine Informationen
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Unterhaltungsarbeiten und Kontrollen an Gewässern I. Ordnung, an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung im Landkreis Nordsachsen 2025

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue Mulde Untere Weiße Elster, Flussmeisterei Bad Düben führt im Jahr 2025 folgende Unterhaltungsarbeiten an Gewässern I. Ordnung sowie zugehörigen Hochwasserschutzanlagen aus:

  • Lober zwischen der Ortslage Rackwitz und der Gemeinegrenze lokal begrenzte, abschnittsweise Böschungsmahd und Sohlkrautung, Ausführung: August bis November 2025

Weiterhin werden folgende Unterhaltungsarbeiten ausgeführt:

  • Gehölzpflege- und Pflanzarbeiten an v. g. Gewässern I. Ordnung
  • Arbeiten zur Verkehrssicherung an Gehölzen
  • Unterhaltungsarbeiten an Deichen (u. a. Schadstellenbeseitigung) und deren beidseitigen Deichschutzstreifen von jeweils 5 m Breite - gemessen vom Deichfuß
  • Unterhaltungsarbeiten an Hochwasserschutzanlagen und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung

Die hierzu erforderlichen Leistungen werden sowohl durch die Flussmeisterei Bad Düben selbst, als auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt.

Bei Bedarf wird außerdem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners in geeigneter Weise (Spritz- oder Absaugverfahren) an betroffenen Bäumen durchgeführt.

Für Rückfragen, Hinweise oder evtl. Beschwerden steht Ihnen die Flussmeisterei Bad Düben unter der Telefonnummer 034243 33300 zur Verfügung.

Zur Sicherung der Gewässer- und Bauwerksüberwachung von Anlagen der Landestalsperrenverwaltung erfolgen weiterhin regelmäßige Kontrollen durch Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben.

Wir weisen alle Anlieger ausdrücklich darauf hin, dass auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Zugänglichkeit zu den Gewässern, zu den Hochwasserschutzdeichen und den sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Landestalsperrenverwaltung für die mit den Unterhaltungsarbeiten beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Flussmeisterei Bad Düben gewährleistet sein muss.

Durch die Flussmeisterei Bad Düben wird auf das Sächsische Wassergesetzes § 24 (Ufer und Gewässerrandstreifen) Absatz 1 bis 3 hingewiesen.

Wir bitten um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Weiser, Flussmeister