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Gemeindespiegel
Ausgabe 1/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Neue Verkehrsregelnde Maßnahmen in der Leipziger Straße in Rackwitz

Foto: Pixabay

Häufige Fragen (FAQ) und wichtige Hinweise

1. Welche neue Regelung gilt für die Leipziger Straße?

Die innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt nun für den gesamten Straßenverlauf der Leipziger Straße und für alle Verkehrsteilnehmer, also nicht mehr nur für Lkw, sondern auch für Pkw, Transporter und Motorräder.

2. Warum wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer ausgeweitet?

Die Maßnahme dient dem Schutz der Anwohnenden vor Verkehrslärm. Aufgrund zahlreicher Beschwerden über den Verkehrslärm in der Leipziger Straße, einer Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig und unserem kommunalen Lärmaktionsplan hat die Gemeinde eine Lärmuntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass eine generelle Reduzierung auf 30 km/h eine spürbare Geräuschminderung bewirken kann.

3. Welche Ergebnisse brachte das Lärmgutachten?

Die bisherige 30-km/h-Regelung nur für Lkw senkte den Lärmpegel nur minimal.

Die generelle Begrenzung für alle Fahrzeuge reduziert den Geräuschpegel um über 2 dB.

Mit dieser Maßnahme werden tagsüber alle Richtwertüberschreitungen an den Immissionsorten für Bestandsstraßen vollständig beseitigt, nachts bleibt nur noch ein Immissionsort mit einer minimalen Überschreitung.

4. Ist die Maßnahme befristet oder dauerhaft?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt unbefristet.

5. Welche Behörden waren an der Entscheidung beteiligt?

Die Maßnahme wurde mit der Polizei und dem Landkreis Nordsachsen abgestimmt. Der Landkreis wird gezielte Verkehrskontrollen durchführen, um die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überwachen.

6. Wurde die Entscheidung vom Gemeinderat beschlossen?

Der Gemeinderat verabschiedete am 23. Mai 2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Rackwitz. Auf dessen Grundlage wurde die Leipziger Straße freiwillig in die Lärmaktionsplanung aufgenommen und Maßnahmen zur Reduzierung geprüft. Das Ergebnis der Untersuchung und die abgeleiteten Maßnahmen ist dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

7. Gab es eine Verkehrszählung?

Ja, am 16. und 17. April 2024 wurden die Verkehrsmengen an drei Kreuzungsknoten in der Leipziger Straße gezählt, um eine belastbare Datengrundlage für die Lärmberechnung zu erhalten.

8. Wird es weitere bauliche Maßnahmen geben?

Die Gemeinde Rackwitz plant eine Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Leipziger Straße, um Impulsgeräusche durch Fahrbahnunebenheiten etc. zu reduzieren. Dafür wurden im Doppelhaushalt 2025/2026 Planungsmittel bereitgestellt. Die tatsächliche Umsetzung hängt jedoch von weiteren Haushaltsmitteln ab.

9. Wer überwacht die Einhaltung der neuen Regelung?

Der Landkreis Nordsachsen und die Polizei werden gezielte Verkehrskontrollen durchführen, um die Geschwindigkeitsbegrenzung sicherzustellen und den Schutz der Anwohnenden vor Verkehrslärm zu gewährleisten. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer die Höchstbegrenzung zu beachten.

10. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen gibt es direkt bei der Gemeinde Rackwitz oder auf der Gemeindehomepage.