Der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz hat am 29. Januar 2026 eine neue Polizeiverordnung beschlossen. Sie enthält Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen, zur Sauberkeit im öffentlichen Raum sowie zum sicheren Umgang mit Tieren.
Ziel der Verordnung ist es, Rücksichtnahme, Sicherheit und Ordnung im Alltag zu fördern und ein gutes Zusammenleben in unserer Gemeinde zu gewährleisten.
Das ist wichtig zu wissen!
Nachtruhe beachten
Zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sind Tätigkeiten zu vermeiden, die geeignet sind, die Ruhe anderer erheblich zu stören.
In begründeten Fällen – etwa bei Veranstaltungen oder notwendigen Arbeiten – kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen.
Musik und Lautsprecher
Musikgeräte, Lautsprecher oder Musikinstrumente dürfen grundsätzlich genutzt werden. Dabei gilt jedoch: Andere Personen dürfen dadurch nicht unzumutbar belästigt werden.
Besonders zu beachten ist dies bei Musik auf Balkonen, im Garten, bei offenen Fenstern oder aus Fahrzeugen.
Feuerwerk und Böllern
Außerhalb von Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 sowie Böller- oder Salutschießen genehmigungspflichtig.
Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vorher bei der Ortspolizeibehörde gestellt werden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 200 Metern zu Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Regeln für Hunde
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass Menschen und andere Tiere nicht gefährdet oder belästigt werden.
Im öffentlichen Verkehrsraum gilt:
Zur Entsorgung können auch die in der Gemeinde vorhandenen Hundekotbeutelspender genutzt werden.
Offene Feuer und Grillen
Offene Feuer auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen sind nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde erlaubt.
Auf privaten Grundstücken sind Grill- oder Kochfeuer in geeigneten Feuerstellen oder Grillgeräten zulässig, solange keine Belästigung oder Gefährdung durch Rauch oder Funken entsteht.
Änderung gegenüber der bisherigen Verordnung
In der bisherigen Polizeiverordnung gab es einen eigenen Paragraphen zu Haus- und Gartenarbeiten (z. B. Rasenmähen, Sägen oder Bohren).
Diese Regelung ist in der neuen Polizeiverordnung nicht mehr enthalten, da entsprechende Vorschriften bereits bundesweit durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geregelt sind.
Weitere Informationen
Die vollständige Polizeiverordnung kann im Mitteilungsblatt der Region Delitzsch Ausgabe 6/2026 sowie auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen werden:
https://www.gemeinde-rackwitz.de/rathaus-service/aktuelles/bekanntmachungen/