Wir informieren Sie darüber, dass am 01.07.2024 die Grundsteuer für die Jahreszahler sowie die Garten- und Garagenpachten fällig werden.
Bitte achten Sie auf die aktuellen Beträge.
Um Mahnungen und Vollstreckungsmaßnahmen und die damit verbundenen Mehrkosten zu vermeiden, weisen wir nochmals auf die Zahlungspflicht hin. Bitte überweisen Sie unter Angabe des Buchungszeichens.
Bei erteilter Einzugsermächtigung werden die Beträge zu den Fälligkeiten abgebucht.