Liebe Bürgerinnen und Liebe Bürger,
um unsere Straßen und Gehwege sauber und sicher zu halten, sind Sie laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, den Bereich vor Ihrem Grundstück regelmäßig zu reinigen.
| Was gehört dazu? | |
| • | Fegen von Gehwegen und Straßenrändern |
| • | Entfernen von Laub, Unkraut, Streusplitt und Müll |
| Wie oft? | |
| • | Die Reinigung ist regelmäßig durchzuführen, bei Bedarf auch öfter |
Die Reinigungspflicht besteht ganzjährig und ist wetterunabhängig. Eine saubere Umgebung kommt uns allen zugute – für mehr Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!