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Gemeindespiegel
Ausgabe 2/2025
Allgemeine Informationen
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Straßenreinigung in der Gemeinde Rackwitz

Gemeinsam für eine saubere Gemeinde!

Bitte denken Sie an Ihre Straßenreinigungspflicht!

Liebe Bürgerinnen und Liebe Bürger,

um unsere Straßen und Gehwege sauber und sicher zu halten, sind Sie laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, den Bereich vor Ihrem Grundstück regelmäßig zu reinigen.

Was gehört dazu?

Fegen von Gehwegen und Straßenrändern

Entfernen von Laub, Unkraut, Streusplitt und Müll

Wie oft?

Die Reinigung ist regelmäßig durchzuführen, bei Bedarf auch öfter

Die Reinigungspflicht besteht ganzjährig und ist wetterunabhängig. Eine saubere Umgebung kommt uns allen zugute – für mehr Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Rackwitz