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Gemeindespiegel
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Hinweise zur Straßenreinigung

Gemeinsam für eine saubere Gemeinde!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um unsere Straßen und Gehwege sauber, sicher und ansprechend zu halten, möchten wir Sie freundlich an Ihre Pflicht zur Straßenreinigung erinnern. Laut Straßenreinigungssatzung sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, den Bereich vor ihrem Grundstück regelmäßig zu reinigen.

Was gehört dazu?

Fegen von Gehwegen und Straßenrändern

Entfernen von Laub, Unkraut, Streusplitt und Müll

Wie oft muss gereinigt werden?

Die Reinigung sollte regelmäßig erfolgen – je nach Bedarf auch öfter.

Die Pflicht gilt ganzjährig und unabhängig vom Wetter. Jede gepflegte Straße trägt zu mehr Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in unserer Gemeinde bei. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Gemeinde sauber und lebenswert bleibt!

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement!

Ihr Ordnungsamt der Gemeinde Rackwitz