Grundsteuer / Pachten
Die Finanzverwaltung erinnert daran, dass die Grundsteuer für die Jahreszahler, sowie die Garten- und Garagenpachten am 01.07.2026 fällig werden.
Bitte achten Sie darauf, bei Überweisungen stets das korrekte Kassenzeichen anzugeben.
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge. Die fälligen Beträge werden automatisch zum richtigen Termin eingezogen.
Das Formular erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde Rackwitz unter „Rathaus & Service“ „Formulare“ „Finanzverwaltung“. Bereits erteilte Lastschriftmandate gelten weiterhin.
Bitte informieren Sie die Finanzverwaltung rechtzeitig bei einer Änderung der Bankverbindung.
Elternbeiträge
Wir bitten um Beachtung, dass Kinder, die ab August als Vorschulkinder die Einrichtung „Rackwitzer Loberstrolche“ besuchen, ein neues Kassenzeichen erhalten.
Das neue Kassenzeichen wird Ihnen rechtzeitig mit dem Elternbeitragsbescheid mitgeteilt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei bestehenden Daueraufträgen sowie künftigen Überweisungen, damit eine reibungslose Zuordnung der Zahlung sichergestellt werden kann.
Hundehaltung in der Gemeinde Rackwitz
Wichtige Hinweise zur Hundeanmeldung und Hundesteuer
Die Gemeinde Rackwitz erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass jeder Hund gemäß der Hundesteuersatzung anzumelden ist.
Die Formulare zur Hundean- und -abmeldung erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde Rackwitz unter „Rathaus & Service“ „Formulare“ „Finanzverwaltung“.