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Gemeindespiegel
Ausgabe 2/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen der Finanzverwaltung

Grundsteuer / Pachten

Die Finanzverwaltung erinnert daran, dass die Grundsteuer für die Jahreszahler, sowie die Garten- und Garagenpachten am 01.07.2026 fällig werden.

Bitte achten Sie darauf, bei Überweisungen stets das korrekte Kassenzeichen anzugeben.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sparen Sie Zeit und vermeiden unnötige Mahngebühren und Säumniszuschläge. Die fälligen Beträge werden automatisch zum richtigen Termin eingezogen.

Das Formular erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde Rackwitz unter „Rathaus & Service“ „Formulare“ „Finanzverwaltung“. Bereits erteilte Lastschriftmandate gelten weiterhin.

Bitte informieren Sie die Finanzverwaltung rechtzeitig bei einer Änderung der Bankverbindung.

Elternbeiträge

Wir bitten um Beachtung, dass Kinder, die ab August als Vorschulkinder die Einrichtung „Rackwitzer Loberstrolche“ besuchen, ein neues Kassenzeichen erhalten.

Das neue Kassenzeichen wird Ihnen rechtzeitig mit dem Elternbeitragsbescheid mitgeteilt. Bitte berücksichtigen Sie dies bei bestehenden Daueraufträgen sowie künftigen Überweisungen, damit eine reibungslose Zuordnung der Zahlung sichergestellt werden kann.

Hundehaltung in der Gemeinde Rackwitz

Wichtige Hinweise zur Hundeanmeldung und Hundesteuer

Die Gemeinde Rackwitz erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass jeder Hund gemäß der Hundesteuersatzung anzumelden ist. 

  • Die Steuerpflicht beginnt ab einem Hundealter von drei Monaten oder ab dem Folgemonat nach Anschaffung bzw. Zuzug des Hundehalters.
  • Die Hundesteuer beträgt 50,00 Euro/ Jahr für den Ersthund und 80,00 Euro/Jahr für jeden weiteren Hund im Haushalt.
  • Steuerbefreiungen oder – ermäßigungen werden nur auf Antrag und jeweils für die Dauer eines Jahres gewährt. Eine erneute Beantragung ist anschließend erforderlich.
  • Bitte führen Sie die Hundesteuermarke sichtbar am Halsband des Hundes mit sich, das Ordnungsamt wird verstärkt Kontrollen durchführen. Verlorene Hundesteuermarken werden gegen eine Verwaltungsgebühr von 5,00 Euro ersetzt.
  • Bitte achten Sie darauf, Ihren Hund zeitnah an- oder abzumelden. Abmeldungen können erst ab Eingang der Meldung in der Gemeindeverwaltung für den Folgemonat berücksichtigt werden.
  • Zugezogene Hundehalter müssen ihre Hunde in der Stadt/ Gemeinde, in der sie bisher steuerpflichtig waren, selbst abmelden. Eine Abmeldung erfolgt nicht automatisch.

Die Formulare zur Hundean- und -abmeldung erhalten Sie im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde Rackwitz unter „Rathaus & Service“ „Formulare“ „Finanzverwaltung“.