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Gemeindespiegel
Ausgabe 3/2023
Allgemeine Informationen
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Balkonkraftwerke

Quelle: Pixabay/Franz26

Hinweise zur Förderung von Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) im Freistaat Sachsen

  • Die Förderung ist mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie seit dem 22. Juni 2023 möglich. Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
  • Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens, das heißt nach dem Kauf und der erfolgreichen Installation/Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage (eine Anmeldung der Stecker-PV-Anlage beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur ist erforderlich).
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Förderportal der SAB Bank Sachsen.

Wenn Sie Mieter einer Wohnung sind, holen Sie sich bitte vor der Anschaffung einer Stecker-PV-Anlagen die Genehmigung ihres Vermieters ein.

Hinweise für kommunale Wohnungen:

Mieter können sich dazu gern mit Frau Liebers von der Wohnungsverwaltung unter 034294 71120 oder anke.liebers@gemeinde-rackwitz.de in Verbindung setzen.