Die Kontrollen im Gemeindegebiet haben ergeben, dass der größte Teil der Anlieger seiner Pflicht zur Straßenreinigung nachkommt.
Hier aber noch ein paar Hinweise zur Beachtung:
Zu Reinigen sind alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage.
| Die Reinigung erstreckt sich auf: | |
| - | Fahrbahnen, Parkflächen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Grünstreifen, Trenn- und Seitenstreifen, Gräben, Böschungen sowie sonstige Teile des Straßenkörpers gemäß § 2 Abs. 2 SächsStrG |
Es ist regelmäßig so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
Die Reinigung umfasst vor allem das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. Des Weiteren ist der Straßenkehricht sofort zu beseitigen.
Sie haben etwas gefunden oder verloren?
Das Fundbüro der Gemeindeverwaltung ist hier die richtige Anlaufstelle.
Sie erreichen das Fundbüro zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.
In der folgenden Übersicht werden sämtliche im Fundbüro der Gemeinde Rackwitz abgegebenen Fundgegenstände aufgelistet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.