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Gemeindespiegel
Ausgabe 3/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilung der Finanzverwaltung zur Grundsteuer 2025

Bis 31.12.2024 gelten die Grundsteuerbescheide, die auf Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden.

Diese werden erst kraft Gesetzes zum 31.12.2024 aufgehoben. Ab 01.01.2025 treten die Neuregelungen des Grundsteuergesetzes in Kraft.

Für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 haben oder werden Sie Grundsteuerwert- und -messbescheide vom Finanzamt erhalten. Der Gemeinde Rackwitz liegen die Messbeträge in einem Datensatzformat vor.

Voraussichtlich im Herbst 2024 wird der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz eine neue Hebesatzung beschließen. Darin werden die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgelegt.

Die Höhe der endgültigen Grundsteuer ab dem Jahr 2025 kann daher erst zum Jahreswechsel 2024/2025 berechnet werden.

Die Grundsteuerbescheide mit den neuen Zahlbeträgen werden dann zu Beginn des Jahres 2025 versendet.

Wichtig!

Nutzer bzw. Pächter von Garagen oder Gartenlauben, welche sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind ab 2025 nicht mehr grundsteuerpflichtig. Hierfür werden keine separaten Aufhebungsbescheide versandt.

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die die Zahlung der Grundsteuer mittels Dauerauftrages durchführen, diesen auf den neuen Zahlbetrag anzupassen oder zu löschen.

Wer noch keine Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Das Finanzamt ist bei Nichtabgabe berechtigt, den Grundsteuerwert zu schätzen.

September 2024