Titel Logo
Gemeindespiegel
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Grundsteuer 2025

Mitteilung der Finanzverwaltung zur Grundsteuer 2025

Im Januar 2025 erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid.

Die darin ausgewiesenen Messbeträge wurden uns durch das Finanzamt Eilenburg elektronisch übermittelt. Diese Daten beruhen auf Ihre Angaben bei der Grundsteuererklärung.

Die Messbeträge wurden Ihnen bereits durch das Finanzamt mitgeteilt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde durch den Gemeinderat im Oktober beschlossen. Dieser beträgt 415 % ab 2025.

Sollten Sie bisher die Zahlungen über einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank getätigt haben, so bitten wir Sie, die Beträge anzupassen. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) behalten Ihre Gültigkeit.

Wichtig!

Nutzer bzw. Pächter von Garagen oder Gartenlauben, welche sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind ab 2025 nicht mehr grundsteuerpflichtig. Hierfür werden keine separaten Aufhebungsbescheide versandt.

Wir bitten Sie, sollten Sie hierfür Daueraufträge eingerichtet haben, diese zu löschen, da wir Ihre Zahlungen nicht mehr zuordnen können.

Dezember 2024