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Gemeindespiegel
Ausgabe 4/2025
Allgemeine Informationen
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Hinweis zum Winterdienst

Foto: pixabay

Mit Beginn der Winterzeit erinnern wir daran, dass die Anlieger verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Glätte zu streuen.

Geräumt werden muss werktags ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr.

Bitte räumen Sie den Gehweg auf etwa 1 Meter Breite und verwenden Sie bevorzugt Sand oder Splitt. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe für sichere Wege in unserer Gemeinde.