Gebührenankündigung für den Zeitraum 2026 bis 2030
Zum 31.12.2025 läuft der 3-jährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren im Verbandsgebiet des AZV Oberer Lober aus. Die entsprechende Nachberechnung und Neukalkulation für die Periode 2026 bis 2030 sind durchgeführt. Der Beschluss der neuen Gebührensatzung durch die Verbandsversammlung erfolgte am 27.11.2025.
Hiermit möchten wir Sie über die Gebührensätze ab 01.01.2026 informieren.
| Tarife: | 2026 bis 2030 |
| Grundgebühr | |
| Vollanschluss T 501 | 2,93 Euro/EW/Monat |
| Teilgebühr T 502 | entfällt |
| Fäkalschlamm KKA T 503 | 0,78 Euro/EW/Monat |
| Abwasser ALG T 504 | 0,78 Euro/EW/Monat |
| Mengengebühr | |
| Vollanschluss T 501 | 3,12 Euro/ m³ |
| Teilgebühr T 502 | 0,62 Euro/ m³ |
| Fäkalschlamm KKA T 503 | 167,20 Euro/ m³ |
| Abwasser ALG T 504 | 101,24 Euro/ m³ |
| Niederschlagswasser T 561 | 0,36 Euro/ m² |
Die Gebührensätze für Schmutzwasserentsorgung bleiben weitgehend auf dem ursprünglichen Niveau. Die Gebühr für die Entsorgung des Niederschlagswassers wird von 0,39 Euro/m² auf 0,36 Euro/m² gesenkt.
Eine deutliche Gebührenanpassung betrifft die Entsorgung der abflusslosen Gruben und des Schlamms aus Kleinkläranlagen. Dies ist auf die sehr geringe Entsorgungs-mengen (nur wenigen Kunden mit sehr kleinen AFG) und hohe Transportkosten durch die Drittunternehmen zurückzuführen.
In diesem Zusammenhang werden die Besitzer der abflusslosen Gruben im klein-gärtnerischen Bereich aufgefordert, über alternative Abwasserentsorgungskonzepte nachzudenken.
Weiterhin wird in der neuen Gebührensatzung die Anzeigepflicht für Eigentums- und Wohnsitzänderungen und Änderungen der Bankverbindungen bei bestehendem SEPA-Mandat eingeführt.
Der Abwasserzweckverband arbeitet auch in Zukunft effizient und wirtschaftlich, um die Kosten für unsere Kunden weiterhin so gering wie möglich zu halten.