Herstellen einer barrierefreien Bushaltestelle;
Standort Haltestelle Steina, Pulsnitzer Straße beidseitig
Gemäß § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes ist bis zum 1. Januar 2022 im Personennahverkehr eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Dafür gewähren die Verkehrsverbünde finanzielle Unterstützung.
Für die Haltestelle „Pulsnitzer Straße“ gewährt der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe einen Zuschuss von 90 %.
Dieser Zuschuss ermöglicht der Gemeinde, die Träger der Maßnahme ist, die Realisierung des Vorhabens