Der Vogtlandkreis stellt wieder Mittel zur Finanzierung von Projekten der Bürgerbeteiligung zur Verfügung.
Gefördert werden können niedrigschwellige Projektideen wie beispielsweise:
Fördervoraussetzungen:
Alle Einwohner/innen der Stadt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins bzw. der Initiative muss dabei in Rodewisch sein und das Projekt muss bis 31.12.2024 umgesetzt sein.
Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.
| Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge, die | |
| a. | Projekte vorschlagen, die bereits begonnen wurden, |
| b. | sexistische, rassistische oder diskriminierende Ziele verfolgen, |
| c. | den Gemeinsinn in der Stadtgesellschaft nicht fördern, |
| d. | politische Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgen, |
| e. | Ziele außerhalb der Stadt verfolgen, |
| f. | ebenfalls nicht gefördert werden können Versammlungen im Sinne des §14 Versammlungsgesetz |
Antragsverfahren:
Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Vogtlandkreis. Zuwendungsempfänger sind kreisangehörige Städte und Gemeinden. Die Zuwendungen werden an die Zuwendungsempfänger auf Antrag ausgereicht. Ein Rechtsanspruch auf deren Gewährung besteht nicht.
Interessierte reichen ihre Projektidee einschließlich Kosten schriftlich bis 30.04.2024 bei der Stadtverwaltung Rodewisch unter stadt@rodewisch.de ein. Bei mehreren Anträgen wird eine Online-Abstimmung über die Homepage der Stadt durchgeführt. Bei Rückfragen können Sie sich an Anne Ditscherlein unter 0173 625 15 95 wenden.
Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vogtlandkreis.de/foerdermittelmanagement