Mitte Januar haben alle Steuerpflichtigen ihre neuen Grundsteuerbescheide erhalten.
Trotz sogenannter Aufkommensneutralität am Gesamtaufkommen der Grundsteuer A und B im Stadtgebiet, muss der eine Steuerpflichtige nun mehr, der andere dafür weniger Grundsteuer bezahlen.
Zurzeit werden vom Finanzamt noch Änderungen auf Grund von Widersprüchen vorgenommen. Betroffene Eigentümer sollten dennoch die Zahlungen wie im Grundsteuerbescheid der Stadt Rodewisch angegeben vornehmen, da ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Sollten durch die Korrekturen Überzahlungen entstanden sein, werden diese zeitnah erstattet.