Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Winter nähert sich - und mit ihm kommen Schnee, Glätte und winterliche Straßenverhältnisse. Um sicher, reibungslos und verantwortungsvoll durch die kalte Jahreszeit zu kommen, informieren wir Sie über die wichtigsten Vorgaben, Empfehlungen und Aufgaben im Rahmen des Winterdienstes.
Verantwortung teilt sich - Stadt, Anlieger und Autofahrende
Die Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen ist gemeinsame Sache. Während die Stadt für die Befahrbarkeit der öffentlichen Straßen zuständig ist, obliegt die Pflicht zum Räumen und Bestreuen der Gehwege den Grundstückseigentümern. Gleichzeitig tragen alle Verkehrsteilnehmer eine eigene Verantwortung - besonders hinter dem Steuer.
1. Winterdienst der Stadt Rodewisch
Unser Stadtbauhof steht bereit:
Das Salzlager ist bestückt,
der Winterdienstplan ausgestellt,
die Räum- und Streugeräte wurde in Dienst versetzt.
Gemäß § 51 Abs. 1 und 4 SächsStrG (Sächsisches Straßengesetz) räumt und streut die Stadt innerhalb des zumutbaren Rahmens alle öffentlichen Straßen in der geschlossenen Ortslage - insbesondere verkehrswichtige Hauptrouten, Ampelkreuzungen, gefährliche Kurven und Steigungen.
Da eine ständige Glätteverhinderung nicht praktikabel ist, orientiert sich der Einsatz an Wetterentwicklung, Verkehrsaufkommen und Gefährdungslagen. Ziel ist es, den Verkehr so weit wie möglich aufrechtzuerhalten.
Hinweis: Die gesetzliche Pflicht zur Bestreuung aller Fahrbahnen bei Glätte wird von der Rechtsprechung nicht uneingeschränkt gefordert - doch wir tun mehr: Unser Streuplan sieht vor, möglichst alle öffentlichen Straßen zu versorgen.
| Symbolbild |
2. Pflichten der Straßenanlieger - Gehwege sichern!
Neben der Stadt sind auch Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege vor Ihrem Grundstück zu räumen und zu bestreuen. Dies regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Rodewisch. Wichtige Punkte im Überblick:
| • | Verpflichtete Personen: Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher, Wohnberechtigte und Personen mit Zugangsrecht zum Grundstück. | |
| • | Räumbreite: | |
| - | Gehwege: so breit, dass ein Begegnungsverkehr möglich ist. |
| - | Bei fehlenden Gehwegen: ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. |
| - | Zugang zum Haus und zur Straße: mindestens 1,25 m breit freiräumen. |
| • | Zeitpunkt der Räumung: | |
| - | Werktage: ab 6:30 Uhr, |
| - | Sonn- und Feiertage: ab 9:00 Uhr. |
| - | Tritt Schnee oder Glätte danach auf - räumen und bestreuen Sie sofort und bei Bedarf wiederholt. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr. |
| • | Material: | |
| Bitte nutzen Sie abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder ähnliches Material. Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur bei Eisregen eingesetzt werden. Vorhandenes Eis ist aufzuhacken und zu entfernen. | |
Der vollständige Wortlaut der Satzung finden Sie unter: www.rodewisch.de/satzungen
Haftungshinweis: Bei Mehrfamilienhäusern empfehlen wir aus Gründen der Haftungsabsicherung, den Winterdienst durch einen verbindlichen Streuplan zu regeln - etwa über einen Hausverwaltungsvertrag oder Mieterbeschluss.
3. Im Straßenverkehr: Vorbereitung ist Pflicht!
Autofahrerinnen und Autofahrer tragen entscheidend zur Verkehrssicherheit bei. Bitte beachten Sie:
| • | Winterreifen sind Pflicht bei Schnee, Eis oder Glätte - unabhängig von der Jahreszahl. | |
| • | Wer mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert: | |
| - | 60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg (§ 42 FeV i.V.m. StVG). |
| - | Bei Behinderung des Verkehrs: 80 € + 1 Punkt. |
| Hinweis: Der Fahrer wird belangt, nicht der Fahrzeughalter. | |
Tipp: Auch bei Winterreifen gilt: Je tiefer der Profilrest, desto besser die Haftung. Wir empfehlen eine minimale Profiltiefe von 4 mm - für mehr Sicherheit auf nasser, eiserner oder verschneiter Fahrbahn.
Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Bei Rückfragen zum Winterdienst, zur Streupflicht oder zur Umsetzung der Satzung wenden Sie sich bitte an:
Herr Christian Wetzig
Telefon: 03744 - 368136
E-Mail: wetzig@rodewisch.de