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Rodewischer Bote
Ausgabe 11/2023
Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntgabe - Feststellung des Jahresabschlusses 2018

Mit Beschluss Nr. SR/47/2023 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.10.2023 den Jahresabschluss der Stadt Rodewisch zum 31.12.2018 wie folgt festgestellt:

Der Stadtrat der Stadt Rodewisch stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss der Stadt Rodewisch zum 31.12.2018 gemäß Anlage 1 fest und beschließt,

1.

den Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 314.668,52 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen und

2.

den Fehlbetrag aus dem Sonderergebnis in Höhe von 270.541,20 € in Höhe von 98.939,10 € mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zu verrechnen und in Höhe von 171.602,10 € als Fehlbetrag des Sonderergebnisses auf Folgejahre vorzutragen.

Anlage 1:

Gemäß § 88c (3) Satz 2 Sächsische Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss mit Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses öffentlich auszulegen.

Diese Auslegung erfolgt ab dem 06.11.2023 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in Zimmer Nr. 101.

Rodewisch, den 01.11.2023

Schöniger
Bürgermeisterin