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Rodewischer Bote
Ausgabe 11/2024
Aus dem Rathaus
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Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid

Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen Regelungen angepasst.

Die Finanzverwaltung der Stadt Rodewisch informiert hiermit, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten.

Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01. Januar 2025 zunächst.

Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in diesem Falle (nach dem 01. Januar 2025) ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts zu weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Grundsteuerbescheid erlassen wurde. Bitte prüfen Sie nach Erhalt des neuen Bescheides, ob eine bzw. die richtige Bankverbindung bei uns hinterlegt ist.