Die Finanzverwaltung der Stadt Rodewisch teilt mit, dass das Landratsamt Vogtlandkreis mit Datum vom 26. Juli 2023 den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Stadt Rodewisch für das Haushaltsjahr 2023 erlassen hat.
Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, |
| 4. | vor Ablauf der in Satzung 1 genannten Frist |
| a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
| b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemäß § 76 Absatz 3 SächsGemO ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Haushaltsplan für die Dauer von mindestens einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niederzulegen.
Die Niederlegung erfolgt in der Zeit vom
11.12.2023 bis 19.12.2023
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Str. 32 in der Finanzverwaltung Zimmer 101.
Rodewisch, den 28.11.2023