Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 23. Januar 2025, Gz.: 32-0522/1409/16, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes während der Dienststunden in der Zeit
vom 3. April 2025 bis einschließlich 16. April 2025
in der Stadtverwaltung Adorf/Vogtl., Bauamt, Markt 3 in 08626 Adorf/Vogtl.
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Rodewisch, Bauamt, Zimmer 110, Wernesgrüner Straße 32 in 08228 Rodewisch
| Montag | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Stadt Rodewisch, den 28. März 2025