Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Hunde im Stadtpark an der Leine zu führen sind.
Grundlage hierfür ist § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Rodewisch. Danach sind Hunde in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder belästigt wird – hierzu gehört auch die Leinenpflicht.
Bitte achten Sie außerdem darauf, Verunreinigungen durch Ihren Hund gemäß § 5 unverzüglich zu beseitigen und entsprechende Beutel mitzuführen. Hunde sind zudem von Liegewiesen und Kinderspielplätzen fernzuhalten.
Verstöße gegen diese Regelungen können nach § 19 der Polizeiverordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir bitten daher alle Hundehalter um Rücksichtnahme, damit der Stadtpark für alle ein sicherer und sauberer Erholungsort bleibt.