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Rodewischer Bote
Ausgabe 5/2024
Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Lärmaktionsplanung 2024 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Rodewisch

Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie die §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Demnach müssen unter anderem Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die Geräuschbelastung in Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde 2022 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) unter https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html aufgerufen werden.

Die Lärmkartierung wurde in Rodewisch für den Bereich B 94 vom Ortseingang aus Richtung Lengenfeld bis zur Kreuzung mit der B 169 und der K 7820 (Lindenstraße) durchgeführt. Danach befinden sich an der B 94 (Lengenfelder Straße) mehrere Bereiche mit den höchsten Belastungen (Hot-Spots), insbesondere im Bereich an der Anbindung der B 169 „Göltzschtalumfahrung“ zwischen der Lengenfelder Straße 16 und 40.

Als Ergebnis der Kartierung ist die Stadt Rodewisch in weiterer Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie nun zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes nach § 47 d BImSchG verpflichtet. Dieser hat die Verringerung bzw. Vermeidung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zum Ziel. Dabei wird durch den Bau der Göltzschtalumgehung künftig von einem reduzierten Verkehrsaufkommen im betroffenen Bereich und damit von einer Verminderung der aktuellen Lärmbelastung ausgegangen.

An der Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu beteiligen und die Ergebnisse sind darzustellen. Sie erhalten daher Gelegenheit in der Zeit vom 31.05.2024 bis 30.06.2024 in der Stadtverwaltung Rodewisch, Wernesgrüner Straße 32, 08228 Rodewisch, Zimmer 106 während der Dienstzeiten Einsicht in den Lärmaktionsplan zu nehmen und hierzu Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben.

Darüber hinaus können Sie den Lärmaktionsplan auch im Internet einsehen unter

https://www.rodewisch.de/bekanntmachungen (Sonstige Bekanntmachungen).

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen dann die Abwägung und die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Rodewisch.