Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S 62, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) und § 6 der Verordnung des SMI über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVO vom 17. Dezember 2015 (SächsGVBl. S. 693) sowie § 4 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (sächsisches E-Government-Gesetz – SächsEGovG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. November 2019 (SächsGVBl. S. 718, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) hat der Stadtrat der Stadt Rodewisch am 25. April 2024 folgende Satzung beschlossen:
(1)
Öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Rodewisch werden durch elektronische Ausgabe als „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rodewisch“ auf der Internetseite der Stadt Rodewisch unter www.rodewisch.de/bekanntmachungen
veröffentlicht, soweit nicht,
| 1. | Ersatzbekanntmachung zulässig und angeordnet ist. |
| 2. | Notbekanntmachung erforderlich ist. |
Abweichend zu Satz 1 erfolgt die ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 36 Abs. 4 SächsGemO online im Ratsinformationssystem der Stadt Rodewisch unter www.rodewisch.de/sitzungskalender.
(2)
Darüber hinaus erfolgen öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntmachungen und ortsübliche Bekanntgaben der Stadt Rodewisch zusätzlich durch Abdruck im
„RODEWISCHER BOTE“.
Die elektronische Form ist die authentische Form der Bekanntmachung der Stadt Rodewisch. Als Tag der Bekanntmachung gilt die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Rodewisch.
(4)
Soweit Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt, insbesondere §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 4 BauGB eine andere als die elektronische Bekanntmachung nach Absatz 1
vorschreiben, erfolgt die Bekanntmachung durch Abdruck im „RODEWISCHER BOTE“.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Rodewisch über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) vom 26.05.2000 zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 18.12.2020 außer Kraft.
Rodewisch, den 26.04.2024