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Rodewischer Bote
Ausgabe 6/2025
Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Betriebskosten

Gemäß § 14 Absatz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertages-einrichtungen und in Kindertagespflege (Gesetz über Kindertagesbetreuung - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S.662) geändert worden ist, sind die Gemeinden verpflichtet, bis zum 30. Juni des Folgejahres für das vergangene Jahr die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihre Zusammensetzung und ihre Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

Diese Bekanntmachung erfolgt nachfolgend für das Jahr 2024 zusammengefasst für alle Rodewischer Kindertagesstätten.