Schillerstraße 2, 08228 Rodewisch
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eMail: sekretariat@schiller-grundschule-rodewisch.de
Telefon +49 3744 48291
Alle zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021 geborene Kinder sind mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig.
Die Schiller-Grundschule Rodewisch plant folgende Termine für die Schulanmeldung 2027/2028:
Das Aufnahmeverfahren für die Grundschule beinhaltet drei Bereiche:
| 1. | Anmeldung an unserer Grundschule |
Mindestens ein Erziehungsberechtigter nimmt die Anmeldung in der Schule zum bekannt gegebenen Termin vor, vom anderen Erziehungsberechtigten sollte dann eine Vollmacht vorliegen.
Folgendes wird erfasst:
| - | Familienname und Vorname der Eltern des Kindes, |
| - | Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes |
| - | Nachweis über eine Masernschutzimpfung |
| - | Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. |
Gleichzeitig werden gemäß Grundschulordnung folgende Daten erhoben:
| - | Geschlecht des Kindes, |
| - | Anschrift der Eltern und des Kindes, |
| - | Telefonnummer, Notfalladresse, Staatsangehörigkeit, |
| - | Religionszugehörigkeit des Kindes, |
| - | Art und Grad einer Behinderung sowie chronischen Krankheiten und soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind. |
| - | Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen (Bescheinigung vom Amt für Jugend und Soziales) |
Die Kinder sind zur Anmeldung noch nicht vorzustellen.
| 2. | Die medizinische Untersuchung erfolgt nach Erhalt Ihres Termins beim Jugendärztlichen Dienst. Den Termin erhalten Sie von der Grundschule. |
| 3. | Die Feststellung der Schulfähigkeit erfolgt durch die Schulleiterin der Grundschule Rodewisch. Grundlage dafür sind Gespräche mit Ihnen, die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und das schulärztliche Gutachten. |
Das sächsische Ministerium für Kultus eröffnet für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung über ein Amt24-Verfahren.
Eltern können Ihr Kind im Zeitraum 1. August bis 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
| - | Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben, |
| - | die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen, |
| - | es ist keine Anmeldung an einer Förderschule vorgesehen, |
| - | es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht, |
| - | für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst. |