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Rodewischer Bote
Ausgabe 6/2026
Kinder & Jugend
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Schiller-Grundschule Rodewisch

Schulaufnahme 2027/2028

Schillerstraße 2, 08228 Rodewisch

www.schiller-grundschule-rodewisch.de

eMail: sekretariat@schiller-grundschule-rodewisch.de

Telefon +49 3744 48291

Alle zwischen dem 01.07.2020 und 30.06.2021 geborene Kinder sind mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig.

Die Schiller-Grundschule Rodewisch plant folgende Termine für die Schulanmeldung 2027/2028:

  • Dienstag, den 01.09.2026 in der Zeit von 8.00 - 15.00 Uhr
  • Donnerstag, den 03.08.2026 in der Zeit von 10.00 - 17.00 Uhr.

Das Aufnahmeverfahren für die Grundschule beinhaltet drei Bereiche:

1.

Anmeldung an unserer Grundschule

Mindestens ein Erziehungsberechtigter nimmt die Anmeldung in der Schule zum bekannt gegebenen Termin vor, vom anderen Erziehungsberechtigten sollte dann eine Vollmacht vorliegen.

Folgendes wird erfasst:

-

Familienname und Vorname der Eltern des Kindes,

-

Geburtsdatum und Geburtsort des Kindes

-

Nachweis über eine Masernschutzimpfung

-

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Gleichzeitig werden gemäß Grundschulordnung folgende Daten erhoben:

-

Geschlecht des Kindes,

-

Anschrift der Eltern und des Kindes,

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Telefonnummer, Notfalladresse, Staatsangehörigkeit,

-

Religionszugehörigkeit des Kindes,

-

Art und Grad einer Behinderung sowie chronischen Krankheiten und soweit sie für den Schulbesuch von Bedeutung sind.

-

Erklärung zum Sorgerecht, im Fall des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils ist dieser Umstand nachzuweisen (Bescheinigung vom Amt für Jugend und Soziales)

Die Kinder sind zur Anmeldung noch nicht vorzustellen.

2.

Die medizinische Untersuchung erfolgt nach Erhalt Ihres Termins beim Jugendärztlichen Dienst. Den Termin erhalten Sie von der Grundschule.

3.

Die Feststellung der Schulfähigkeit erfolgt durch die Schulleiterin der Grundschule Rodewisch. Grundlage dafür sind Gespräche mit Ihnen, die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten und das schulärztliche Gutachten.

Das sächsische Ministerium für Kultus eröffnet für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung über ein Amt24-Verfahren.

Eltern können Ihr Kind im Zeitraum 1. August bis 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

-

Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

-

die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

-

es ist keine Anmeldung an einer Förderschule vorgesehen,

-

es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

-

für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.